Änderung der BAB: BayernInvest Emerging Markets Select Bond IG-Fonds

Wichtige Mitteilung betreffend das OGAW-Sondervermögen

BayernInvest Emerging Markets Select Bond IG-Fonds
Anteilklasse EUR-Hedged WKN A1J17V, ISIN DE000A1J17V9

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (BayernInvest) ändert mit Genehmigung der BaFin die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) des OGAW-Sondervermögens BayernInvest Emerging Markets Select Bond IG-Fonds.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

In den Kostenklauseln der BAB wird klargestellt, dass die Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind, auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte berechnet werden und dass eine tägliche Abgrenzung der Vergütung erfolgt. Zudem wurde aufgenommen, dass bis zur Entnahme der Vergütungen eine Verbindlichkeit beim OGAW-Sondervermögen entsteht. Ferner werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die geänderten Ziffern 1 bis 4 in § 7 der BAB lauten künftig wie folgt:

§ 7 Kosten

  1.  Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind:
    a) Verwaltungsvergütung
    Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats. Die Gesellschaft ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.
    Für einzelne Anteilklassen kann eine niedrigere Verwaltungsvergütung erhoben werden. Die Vergütung wird auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats.
    b) Wertpapierdarlehensgeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte
    Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des OGAW-Sondervermögens eine marktübliche Vergütung in Höhe von bis zu 10 % der Erträge aus diesen Geschäften.
    Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft
     
  2. Verwahrstellenvergütung:Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchstens 0,2 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich berechnet und abgegrenzt, die Entnahme erfolgt am Monatsende. Die Verwahrstelle erhält jedoch mindestens eine Vergütung in Höhe von 24.000,- EUR p.a.. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.
     
  3. Abgrenzung der Vergütung
    Durch die tägliche Abgrenzung der der Gesellschaft und der Verwahrstelle zustehenden Vergütungen, die dem Sondervermögen belastet und auf täglicher Basis berechnet werden, entsteht bis zu der Entnahme eine Verbindlichkeit beim Sondervermögen. Der Entnahmezeitpunkt hat wegen der täglichen Abgrenzung keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und den ermittelten Nettoinventarwert.
     
  4. Zulässiger jährlicher Höchstbetrag gem. Ziffern 1a). und 2.:
    Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1. und 2. als Vergütung entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,7 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.
    (…)

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 05. Mai 2025 in Kraft.

München, im April 2025
BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung

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