Corporate Governance

Corporate Governance-Grundsätze

Das Vertrauen in die Geschäftspolitik der BayernInvest basiert auf einer Unternehmensführung, die auf verantwortungsvolle und transparente Weise eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes anstrebt. Gute Corporate Governance hat daher einen hohen Stellenwert bei der BayernInvest. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind uns wichtig. Unsere Corporate Governance-Grundsätze fassen die Regelungen zur Unternehmensführung und -kontrolle zusammen, die für die BayernInvest aufgrund bindender oder selbstauferlegter Vorgaben gelten. Sie werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

BVI-Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern stellt.

Wir halten die Wohlverhaltensregeln (Stand: 1. Juli 2019) ergänzend zu unseren Corporate Governancen-Grundsätzen mit Ausnahme der Regelung in Abschnitt IV, Ziffer 7 ein. Die BayernInvest ist kein Mitglied der Ombudsstelle für Investmentfonds. Verbraucher können sich stattdessen an die Schlichtungsstellen der BaFin und der Deutschen Bundesbank wenden.

Die BVI-Wohlverhaltensregeln sind online unter https://www.bvi.de/ueber-die-branche/wohlverhaltensregeln/ abrufbar.

Verhaltenskodex

Für die BayernInvest und die Mitarbeitenden sind rechtmäßiges, ethisches und verantwortungsvolles Handeln ein elementarer und unverzichtbarer Teil der persönlichen, unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung. 

Verstöße gegen Recht und Moral sind für uns nicht akzeptabel, denn sie schaden dem Ruf unseres Unternehmens.  Vertrauen in die Integrität und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens sind für uns die wichtigste Grundlage eines nachhaltigen geschäftlichen Erfolgs.

Unsere Verpflichtungen gehen dabei weit über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus. Alle Mitarbeitenden sind aufgerufen, mit Anstand und Urteilskraft für die Bewahrung einer Unternehmenskultur zu sorgen, die unserer gesellschaftlichen Verantwortung –ebenso wie den Bedingungen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung - gerecht wird,

Unser Verhaltenskodex dient als Grundlage, um unser tägliches Handeln an den darin formulierten Grundsätzen zu überprüfen und auszurichten. Mit seiner sorgfältigen Beachtung tragen wir zu einem fairen Miteinander bei und wir sichern gleichzeitig unser wichtigste Unternehmensziel – den langfristig angelegten wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung.

Compliance in der BayernInvest

Die BayernInvest versteht „Compliance“ als Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, der Gremien und Mitarbeitenden bezüglich gesetzlicher, regulatorischer und unternehmerischer Vorgaben sowie die Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen und Wertvorstellungen sicherstellen. Die BayernInvest misst Compliance große Bedeutung bei Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben, hat die Geschäftsführung  daher eine unabhängige, dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion implementiert.  Eines der obersten Ziele von Compliance ist es, die BayernInvest, unsere Mitarbeitenden, unsere Investmentvermögen und Mandate und deren Anleger und Kunden und unsere Geschäftspartner vor widerrechtlichen Handlungen zu schützen.

 

Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalten wir unsere Investmentvermögen und Mandate ausschließlich im besten Interesse unserer Anleger und Kunden sowie der Integrität des Marktes. Unsere Tätigkeit erbringen wir bei all unseren Dienstleistungen ehrlich, redlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

Interessenkonflikte lassen sich bei unserer Tätigkeit jedoch nicht immer gänzlich ausschließen. Wir haben daher angemessene Verfahren implementiert, die es uns ermöglichen mögliche  Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und schnellstmöglich beizulegen oder zu beobachten. Nicht vermeidbare Interessenkonflikte legen wir offen, um zu verhindern, dass sich diese nachteilig auf die Interessen unserer Investmentvermögen und Mandate oder deren Anleger und Kunden auswirken. Nähere Informationen können Sie unserer unter „Downloads“ zur Verfügung stehenden Conflict of Interest Policy entnehmen.

Hinweise nach dem Lieferkettengesetz

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

Mehr zum Beschwerdenverfahren der BayernLB 
Englische Version: Grievances pertaining to the German Supply Chain Act

Annahme und Gewährung von Zuwendungen

Monetäre Zuwendungen

Der BayernInvest fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an sonstige Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Soweit die BayernInvest im Rahmen der Vermögensverwaltung Vermögensgegenstände wie z. B. Investmentfonds Dritter, Zertifikate, festverzinsliche Wertpapiere etc. erwirbt und dafür von den jeweiligen Emittenten/Verkäufer oder sonstigen Dritten Provisionen wie z. B. Bestandsvergütungen erhält, werden diese dem Konto/Depot des jeweiligen Vermögensverwaltungskunden gutgeschrieben.

Die BayernInvest gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungs(folge)provisionen“. Über den Umfang informiert die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH jeweiligen Einzelfall gesondert (z.B. in Verkaufsprospekten).

Nichtmonetäre Zuwendungen

Im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Tätigkeiten nehmen wir grundsätzlich nur geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen von Dritten an oder gewähren solche.

Dabei handelt es sich in der Regel um:

  • Allgemein gehaltene Informationen oder Dokumentationen zu Finanzinstrumenten und/oder Wertpapierdienstleistungen;
  • Schriftliches Material zur Bewerbung von Neuemissionen, wenn dieses gleichzeitig allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird;
  • Kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, oder anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen von Finanzinstrumenten und/oder Wertpapierdienstleistung abgehalten werden;
  • Bewirtungsaufwendungen in angemessener Höhe, sofern diese rechtlich zulässig sind;
  • kleinere Sachleistungen (z.B. „Give-aways“).

Die Annahme oder Gewährung dieser Zuwendungen dient der Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen und Services. Dazu zählt unter anderem die kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Qualifikation unserer Mitarbeitenden, die Sicherstellung des Zugangs zu relevanten Informationen zu den Kapitalmärkten und Produktneuerungen sowie die Optimierung von Systemen und Schnittstellen.

Wir stellen sicher, dass keine Interessenkonflikte durch die Annahme oder Gewährung von geringfügig nichtmonetären Zuwendungen entstehen und unsere Pflicht im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln, nicht beeinträchtigt wird.

Ausführung von Handelsgeschäften

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen das bestmögliche Ergebnis für unsere Investmentvermögen und Mandate zu erzielen. Unsere Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften (Best Execution Policy) geben Ihnen einen Überblick, wie wir dabei vorgehen.

Stimmrechtsausübung

Die Ausübung der mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen Aktionärs- und Gläubigerrechte erfolgt unabhängig von den Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anlegerinnen und Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Hierzu haben wir einen auf Dauer bevollmächtigten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter beauftragt, der durch unsere Abstimmungsrichtlinien gelenkt wird.

Vergütungspolitik

Die BayernInvest ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an das Vergütungssystem näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2014/91/EU (OGAW-RL). Darüber hinaus findet die Verordnung (EU) 2019/2088 hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik sowie die ESMA Guidelines zur Vergütung Anwendung. Das Vergütungssystem wird jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst.