Corporate Governance

Corporate Governance Grundsätze

Das Vertrauen in die Geschäftspolitik der BayernInvest basiert auf einer Unternehmensführung, die auf verantwortungsvolle und transparente Weise eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes anstrebt. Gute Corporate Governance hatte und hat deshalb einen hohen Stellenwert in unserem Haus. Mit der Veröffentlichung unserer Corporate Governance-Grundsätze möchten wir das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner in unsere Gesellschaft vertiefen. Die Regelungen werden fortlaufend auf der Grundlage neuer Erfahrungen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Weiterentwicklung nationaler und internationaler Standards überprüft und ggf. angepasst. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BayernInvest identifizieren sich mit diesen Grundsätzen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. wurden in der BayernInvest als Selbstverpflichtung der Investmentbranche umgesetzt und ergänzen die Corporate Governance Grundsätze um spezifische Regelungen für das Investmentgeschäft. Die im Jahr 2017 bindend gewordenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften („KaMaRisk“) und die Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung ("KaVerOV", Inkrafttreten im Jahr 2013) wurden zusätzlich implementiert. Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, hält diese Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 01. Januar 2017 mit Ausnahme der Regelung in Abschnitt IV, Ziffer 7 ein.

Verhaltenskodex

Die BayernInvest und ihre Mitarbeitenden verstehen rechtmäßiges, ethisches und verantwortungsvolles Handeln als elementaren und unverzichtbaren Teil ihrer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung.  Verstöße gegen Recht und Moral prägen die Einstellung der Öffentlichkeit und beeinflussen die Haltung von Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Ohne das Vertrauen in die Integrität und Zuverlässigkeit der BayernInvest fehlt uns die wichtigste Grundlage für einen nachhaltigen geschäftlichen Erfolg.

Die Verpflichtungen der BayernInvest und ihrer Mitarbeitenden gehen weit über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus. Alle Mitarbeitenden sind aufgerufen, im eigenen Bereich mit Anstand und Urteilskraft für die Wahrung einer Unternehmenskultur zu sorgen, die unserer gesellschaftlichen Verantwortung ebenso gerecht wird, wie den Bedingungen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Dieser Verhaltenskodex soll als normative Leitlinie für unser tägliches Handeln dienen. Mit seiner sorgfältigen Beachtung tragen wir nicht nur zu einem fairen Miteinander bei, sondern sichern gleichzeitig das wichtigste Unternehmensziel – den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung.

Compliance

Die Einhaltung der Compliance-Richtlinien genießt höchste Priorität in der BayernInvest. Um dies sicherzustellen haben wir eine Compliance-Organisation unter Leitung des Chief-Compliance-Officer implementiert. Im Rahmen dieser Organisation werden die verschiedenen Compliance-Themengebiete durch spezialisierte Fachbereiche bearbeitet.  Hierbei wird zwischen den Bereichen Strategische Compliance inkl. Geldwäsche- und Fraudprävention, Fondscontrolling, Tax Compliance und Kapitalmarkt-Compliance unterschieden.

Bei der strategischen Compliance geht es insbesondere um die Implementierung und Überwachung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen. Im Fondscontrolling werden gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzen überwacht. Überdies erfolgt dort die Marktgerechtigkeitskontrolle. Die Kapitalmarkt-Compliance beinhaltet insbesondere die Überwachung von Mitarbeitergeschäften und die Entgegennahme und Gewährung von Zuwendungen, die Vermeidung bzw. ggf. Überwachung unvermeidbarer Interessenkonflikte sowie die Überwachung des Verbots von Insidergeschäften.

Alle Mitarbeitenden der BayernInvest sind als „Mitarbeitende mit besonderer Compliance-Relevanz“ eingestuft und unterliegen somit besonderen Anforderungen wie zum Beispiel der Offenlegung von Depotverbindungen und Meldung von Mitarbeitergeschäften. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten bzw. Insiderverstößen kann der Chief-Compliance-Officer der Gesellschaft zusätzliche Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise Handelsverbote, Haltefristen und Zustimmungserfordernisse für Mitarbeitergeschäfte.

Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften können zu wirtschaftlichen, in besonderen Fällen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bzw. Sanktionen führen.

Conflict of Interest Policy

Interessenkonflikte lassen sich bei Kapitalverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kundinnen und Kunden Wertpapierdienstleistungen erbringen, nicht immer ausschließen. Diese Interessenkonflikte können sich zwischen unserem Haus, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitenden oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, sowie unseren Kundinnen und Kunden ergeben. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben regelt die Conflict of Interest Policy diese möglichen Interessenkonflikte. Dabei werden geeignete Maßnahmen aufgezeigt, um Interessenkonflikten zu begegnen.

Hinweise nach dem Lieferkettengesetz

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

Mehr zum Beschwerdenverfahren der BayernLB 
Englische Version: Grievances pertaining to the German Supply Chain Act

Annahme und Gewährung von Zuwendungen

Monetäre Zuwendungen

Der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an sonstige Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Soweit die BayernInvest im Rahmen der Vermögensverwaltung Vermögensgegenstände wie z. B. Investmentfonds Dritter, Zertifikate, festverzinsliche Wertpapiere etc. erwirbt und dafür von den jeweiligen Emittenten/Verkäufer oder sonstigen Dritten Provisionen wie z. B. Bestandsvergütungen erhält, werden diese dem Konto/Depot des jeweiligen Vermögensverwaltungskunden gutgeschrieben.

Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH gewährt an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungs(folge)provisionen“. Über den Umfang informiert die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH gegebenenfalls gesondert.

Nichtmonetäre Zuwendungen

Im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Tätigkeiten nimmt die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH von Dritten ausschließlich geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 WpDVerOV an wie beispielsweise:

  • Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung
  • von Dritten erstellte schriftliche Materialien um eine Neuemission zu bewerben
  • die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen
  • Bewirtungen, deren Wert eine Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet

Gleichermaßen gewährt die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Dritten auch nur geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen.

Ausführung von Handelsgeschäften

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen das bestmögliche Ergebnis für das Investmentvermögen zu erzielen. Hintergrund dieser Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften (Best Execution Policy) ist es, den Anlegern der Investmentvermögen angemessene Informationen über die festgelegten Ausführungsgrundsätze zur Verfügung zu stellen. Unsere Ausführungsgrundsätze werden einmal jährlich überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Auftragsgrundsätze bei wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Ausführungsqualität.

Stimmrechtsausübung

Die Ausübung der mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen Aktionärs- und Gläubigerrechte erfolgt unabhängig von den Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anlegerinnen und Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Hierzu haben wir einen auf Dauer bevollmächtigten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter beauftragt, der durch unsere Abstimmungsrichtlinien gelenkt wird.

Vergütungspolitik

Die BayernInvest ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an das Vergütungssystem näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2014/91/EU (OGAW-RL). Darüber hinaus findet die Verordnung (EU) 2019/2088 hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik sowie die ESMA Guidelines zur Vergütung Anwendung. Das Vergütungssystem wird jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst.