Client Consulting

Anlageformen und Vehikel

Wir analysieren die Anlageformen unserer Kunden hinsichtlich verwendeter Instrumente, Anlagevehikel sowie benötigter (aufsichtsrechtlicher) Reports. Im nächsten Schritt schlagen wir optimale Strukturierungen der Master-KVG vor und präsentieren unsere Empfehlungen. Nach der Mandatierung steuert unser Master-KVG Client Consulting das Projekt zentral bis zum operativen Start (One-face-to-the-costumer).

Mit unserer Zulassung als AIF- sowie OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft bieten wir ein breites Spektrum an möglichen Investmentvehikel an. Der Fokus liegt auf Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen. Darüber hinaus umfasst das Angebotsspektrum auch OGAW-Sondervermögen i.S.d. KAGB und offene inländische Publikums-AIF für institutionelle Anleger, Investment-AG, institutionelle Vermögensverwaltungsmandate und die Abbildung von Direktbeständen. Innerhalb der Strukturen sind Segment- und Master-Fonds in verschiedenster Ausgestaltung möglich.

Spezial-AIF

Institutionelle Anleger haben spezielle Ziele, die sie mit ihrem Investment erreichen wollen. Der Spezial-AIF ist - im Unterschied zum Publikumsfonds - das klassische Vehikel, mit dem eine Investmentstrategie maßgeschneidert umgesetzt werden kann.

Spezial-AIF sind im Kapitalanlagegesetzbuch regulierte Sondervermögen, die gegen die Insolvenz der KVG gesichert sind. Sie werden in der Regel für einen oder mehrere - aus steuerlichen Gründen aber maximal für 100 - institutionelle Investoren konzipiert und aufgelegt. Für die verschiedenen Anlegergruppen (zum Beispiel Sozialversicherungsträger) gibt es Fondskonzepte mit Vertragsbedingungen, die die besonderen rechtlichen  Anforderungen an ihre Kapitalanlagen berücksichtigen.

Anleger in Spezial-AIF müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nach den gesetzlichen Vorgaben Anleger sein zu können. Als professionelle Anleger (vgl. § 1 Absatz 19 Nr. 32 KAGB) verfügen sie über ausreichende Erfahrung, Kenntnis und Sachstand, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Typischerweise sind dies neben beispielsweise Finanzinstituten, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds auch Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgend genannten Merkmale erfüllen müssen: 20 Mio. Euro Bilanzsumme, 40 Mio. Euro Umsatzerlöse und 2 Mio. Euro Eigenmittel.

Investment-AG

Bis zur Neufassung des seinerzeitig geltenden Investmentgesetzes (InvG) im Jahr 2010 mussten Anleger, die die Flexibilität von Vehikeln mit variablem Kapital nutzen wollten, die Strukturen einer luxemburgischen SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) oder einer irischen ICVC (Investment Company with variable Capital) nutzen. Mit der Investmentaktiengesellschaft (kurz: Investment-AG) steht institutionellen Investoren seit 2010 ein ähnliches Vehikel nach deutschem Recht zur Verfügung. Die BayernInvest war im Jahr 2010 bundesweit eine der ersten Gesellschaften, die für Kunden eine fremdverwaltete Investment-AG aufgelegt hat.

Die Investment-AG bietet – verglichen mit einem Spezial-AIF – deutlich mehr Flexibilität. Der Anleger erwirbt Aktien der Investment-AG (vergleichbar mit Anteilscheinen von Investmentfonds), die das Gesellschaftskapital entsprechend ihren Zielen in Wertpapieren anlegt. Damit erhält der Anleger Stimmrechte wie ein Aktionär und damit wesentlich mehr Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme. Die Struktur der Investment-AG ist beliebig erweiterbar. So können, ohne weitere Genehmigung durch die BaFin, Segmente, sogenannte Teilgesellschaftsvermögen, gebildet werden, die für verschiedene Assetklassen oder Investmentkonzepte genutzt werden können.

Auch im Vergleich mit Pendants nach luxemburgischem oder irischem Recht, bietet die Investment-AG Vorteile. So ist durch die Trennung von Unternehmens- und Anlageaktien eine effiziente Gestaltung von Hauptversammlungen möglich. Zudem kann für jedes Teilgesellschaftsvermögen eine eigene Verwahrstelle gewählt und so für jeden Investmentansatz der effizienteste Partner ausgesucht werden.

Direktbestände

Ein wesentliches Erfolgskriterium für die treuhänderische Verwaltung eines Gesamtvermögens liegt in der Integration von Direktanlagen. Denn die effektive Steuerung der gesamten Kapitalanlage und des Risikomanagements erfordern ein konsolidiertes Reporting über alle Anlagebereiche hinweg.

Direktbestände können im Rahmen der Master-KVG uneingeschränkt in das Reporting einbezogen werden. Über das Fondsbuchhaltungssystem erfolgt die Führung aller notwendigen Daten der Kapitalanlage. Mit den vorhandenen Daten (wie Beständen, Einstandskursen, Stammdaten, Bewertungen etc.) ist auch die Führung eines Nebenbuchs für Direktbestände sichergestellt.

Grundsätzlich sind für Direktbestände dieselben Asset Management- und Administrationsdienstleistungen möglich wie für Investmentvermögen. Insbesondere kann, im Hinblick auf Direktbestände, ein individuelles Reporting erfolgen und es können Administrationsdienstleistungen wie beispielsweise die Bewertung von Vermögensgegenständen, Anlagegrenzprüfung, Class Action Service etc. erbracht werden. Generell werden hinsichtlich Buchungen, Bewertungen und Reporting das Fondsvermögen und der Direktbestand einheitlich behandelt.