ESG im Fokus: Zur Umsetzung der ESMA-Leitlinien und strategischen Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit
Ausgabe 11.06.2025

ESG im Fokus
Die letzten Jahre waren geprägt von tiefgreifenden Krisen, die das gesellschaftliche und wirtschaftliche Geschehen dominiert haben: die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiepreiskrise, anhaltende Spannungen im Nahen Osten, steigende Inflation und der weltweite Aufschwung rechtspopulistischer Bewegungen. In diesem Umfeld ist der Klimawandel als langfristige Bedrohung häufig aus dem Fokus geraten – dabei bleibt er eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.
Spätestens seit Donald Trumps Rückkehr auf die politische Bühne hat sich das internationale Klima für Nachhaltigkeit weiter abgekühlt. Die USA haben sich erneut vom Pariser Klimaschutzabkommen abgewandt, fossile Energien erfahren neue politische Unterstützung, ESG-Initiativen verlieren an Rückhalt. Mit dem Ausruf „Drill, Baby, Drill“ machte Trump unmissverständlich deutlich, wohin die Reise aus seiner Sicht gehen soll: zurück zu Öl und Gas. Auch in Europa ist eine gewisse Ermüdung spürbar – der einst ambitionierte Green Deal der EU wird zunehmend relativiert.
Dabei ist klar: Klimaschutz ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ein Blick in das nationale und europäische Recht sowie in internationale Abkommen zeigt deutlich: Deutschland ist rechtlich gebunden, seine Klimaziele umzusetzen. Die vermeintliche Dichotomie zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und klimaorientierter Transformation ist überholt – im Gegenteil: Nachhaltigkeit ist längst zu einem zentralen Faktor für langfristige Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und ökonomische Resilienz geworden.
Nachhaltigkeit ist für uns kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategischer Imperativ – ökonomisch wie gesellschaftlich. Insbesondere Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften tragen durch ihre Rolle in der Lenkung von Kapitalströmen eine besondere Verantwortung.
Unser Newsletter möchte über aktuelle Entwicklungen, regulatorische Anforderungen und Branchentrends informieren – und gleichzeitig aufzeigen, wie wir bei BayernInvest das Thema Nachhaltigkeit für unsere Kunden umsetzen. Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr unsere ESG-Kompetenzen in einem eigenen Team gebündelt: dem neu gegründeten Sustainability Office. Das Sustainability Office steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Nachhaltigkeit, ESG und regulatorische Anforderungen zur Verfügung.
In der heutigen Ausgabe stellen wir Ihnen das Team näher vor. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ESMA-Namensleitlinie, die seit 21. Mai 2025 auch für bestehende Fonds in Kraft getreten ist.
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BayernInvest zur Umsetzung der ESMA-Leitlinien und strategischen Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit
Am 21. Mai 2025 traten die Leitlinien der europäischen Marktaufsichtsbehörde ESMA zu Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen für Bestandsfonds offiziell in Kraft – sechs Monate nachdem die Vorgaben bereits für neuaufgelegte Fonds verbindlich geworden waren. Ziel ist es, Mindeststandards zu etablieren, um Greenwashing zu reduzieren und Transparenz für Anleger durch höhere Vergleichbarkeit zu schaffen. Für Asset Manager bedeutet das: klarere Kriterien und höhere Anforderungen an Produkte, die ESG/nachhaltigkeitsbezogene Zusätze im Namen tragen.
Wir nehmen diesen Meilenstein zum Anlass, unseren ersten ESG-Newsletter zu veröffentlichen. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie künftig über aktuelle Entwicklungen – von regulatorischen Veränderungen bis hin zu unseren strategischen ESG-Initiativen.
Wie wir die neuen Vorgaben konkret umsetzen, warum Klimaschutz für die BayernInvest weiterhin ein Fokus-Thema ist und welche Schwerpunkte unser Sustainability Office aktuell setzt – darüber sprechen Markus Ketterer, Dr. Jörg Marienhagen und Sonali Sarin im Interview.
Seit 2024 wird die Nachhaltigkeitsexpertise der BayernInvest in einer eigenen Abteilung gebündelt. Welche Aufgaben sind im Sustainability Office verortet und wie sieht die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Abteilungen aus?
Markus Ketterer: Das Sustainability Office übernimmt bei uns eine Querschnittsfunktion. Wir arbeiten eng mit „ESG-Champions“ aus allen Fachabteilungen zusammen, um Nachhaltigkeitsthemen ganzheitlich im Unternehmen zu verankern. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind wir bewusst außerhalb des Portfoliomanagements angesiedelt – und stattdessen in direkter Nähe zu Risikomanagement und Datenmanagement. Der inhaltliche Konnex zu diesen beiden Einheiten wird dabei laufend größer.
Thematisch greifen wir nachhaltigkeitsrelevante Themen auf, die sowohl unsere Kundinnen und Kunden als auch die BayernInvest als Unternehmen betreffen. Aktuell liegen unsere Schwerpunkte auf:
- Kundenberatung & -betreuung in allen ESG-relevanten Fragestellungen – von regulatorischen Anforderungen bis zur Portfolioausgestaltung
- ESG-Integration und regulatorische Umsetzung auf qualitativer und quantitativer Ebene
- Erstellung, Validierung und Weiterentwicklung unserer Unternehmensreportings, wie ESG-, TCFD- und PAI-Reporting
- Weiterentwicklung unserer Engagement- und Voting-Aktivitäten im Rahmen unseres Active Stewardship-Ansatzes
Wir verstehen uns dabei nicht nur als interne ESG-Schnittstelle, sondern auch als Impulsgeber für Innovation und Weiterentwicklung.
Was bedeuten die ESMA-Vorgaben konkret für die BayernInvest?
Sonali Sarin: Die ESMA-Namensleitlinie hat zum Ziel, irreführenden nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in Fondsnamen und dem daraus resultierenden Greenwashing-Risiko vorzubeugen. Die ESMA geht dabei nuanciert vor, sodass insgesamt sechs verschiedene Schlüsselbegriffe definiert wurden, denen unterschiedlich ambitionierte Vorgaben zugeordnet werden. Die Schlüsselbegriffe sind Nachhaltigkeit, Auswirkung, Sozial, Transformation, Governance und Umwelt, wobei jedem Begriff beispielhafte weitere Schlagwörter zugeordnet werden. Bei letztgenanntem etwa ESG, SRI, Klima und grün. Alle Fonds, die etwa das Kürzel „ESG“ im Namen tragen, müssen nun konkrete Vorgaben berücksichtigen: (I) mindestens 80% der Portfolioassets müssen die für den jeweiligen Fonds verbindlichen ökologischen und/oder sozialen Merkmale und (II) die indestausschlusskriterien für sogenannte Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte einhalten.
Es ist außerdem neben der Umsetzung der ESMA-Leitlinien spannend zu sehen, wie die Anforderungen der SFDR nochmal neu bewertet werden. Es liegen, von verschiedenen Akteuren lanciert, schon seit Längerem Entwürfe zur Überarbeitung der SFDR vor. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 konkretere Vorschläge veröffentlichen. Auch die sogenannten SFDR-Anhänge (Anhänge zum Verkaufsprospekt bzw. Informationsdokument nach §307 KAGB) werden voraussichtlich komplett überarbeitet. Jedoch: bis zur tatsächlichen Umsetzung dieser Vorschläge kann es noch gut zwei Jahre dauern. Die Beratungsgremien auf der deutschen (Sustainable Finance Beirat der letzten Bundesregierung) bzw. europäischen (Platform on Sustainable Finance) Ebene plädieren für eine Verbesserung der Transparenz- und Verständlichkeit nachhaltiger Finanzprodukte. Dabei befürworten sie eine klarere Produktkategorisierung, sodass für den Verbraucher klar hervorgeht, welches Nachhaltigkeitsziel das jeweilige Produkt verfolgt und eine eindeutige Definition für nachhaltige Investitionen. Aktuell unterscheidet sich die Definition in der SFDR und der Taxonomie Verordnung, sodass es zu mehr Verwirrung beim Anleger führt anstatt zu Transparenz bzw. einheitlichem Verständnis.
Wie geht die BayernInvest auf der Produktebene konkret vor, also beispielsweise in ihren Publikumsfonds?
Sonali Sarin: Bei unseren Publikumsfonds haben wir im Zuge der Umsetzung der ESMA-Vorgaben auf harmonisierte Filtersets hingearbeitet. Das bedeutet, dass wir etwa im Hinblick auf Ausschlusskriterien und deren Restriktionsniveau soweit möglich und sinnvoll eine Angleichung vorgenommen haben. Den Ausgangspunkt bilden dabei das sogenannte deutsche ESG-Zielmarktkonzept („Verbändekonzept“), das 2024 überarbeitet wurde, sowie regulatorische Mindestvorgaben, die sich etwa aus den ESMA-Leitlinien ergeben. Bei unseren Fonds mit Klimafokus, wie etwa dem BayernInvest Nachhaltigkeitsfonds Klimaschutz bzw. dem BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz, wenden wir weitere Ausschlusskriterien an, um klimaintensive Sektoren weitgehend aus dem Anlageuniversum auszuschließen.
Übrigens: mit Ausnahme eines Fonds, der aufgrund seiner angepassten Anlagestrategie umbenannt wurde, hat sich die BayernInvest dazu entschlossen, für sämtliche Publikumsfonds, die ob ihrer Namensgebung von der Leitlinie betroffen sind, unter Beibehaltung der bisherigen Fondsnamen die neuen Vorgaben umzusetzen und diese nicht etwa durch Namensänderungen zu umgehen. Das impliziert, dass weitere ESG-Kriterien in die Anlagestrategie aufgenommen wurden. Damit wollen wir unseren Kundinnen und Kunden unser Commitment dem Thema Nachhaltigkeit gegenüber signalisieren und den in der Vergangenheit eingeschlagenen Kurs konsequent weiterverfolgen.
Welche Rolle spielen Klimarisiken und Emissionsdaten in der Portfoliosteuerung?
Jörg Marienhagen: Die Offenlegungsverordnung definiert eine Vielzahl an Indikatoren zur Erhebung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – auch bekannt unter Principal Adverse Impacts (PAI) –, insbesondere im Klimabereich. So werden etwa finanzierte Treibhausgas-Emissionen oder der sogenannte CO2-Fußabdruck als Nachhaltigkeitsindikatoren vorgegeben. Bei einem Portfolio ergeben sich die finanzierten Emissionen aus den Gesamtemissionen der investierten Unternehmen, gewichtet mit dem „Ownership-Anteil“, den der Investor hält. Beim CO2-Fußabdruck werden die finanzierten Emissionen durch das Portfoliovolumen dividiert, um durch diese relative Größe Vergleichbarkeit zwischen Produkten herzustellen.
Insgesamt muss man aber sagen, dass diese Kennzahlen nur den Status Quo widerspiegeln und selbst ambitioniert wirkende Dekarbonisierungspfade nicht allein dafür entscheidend sind, ob auf das 2°C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens eingezahlt wird. Zukunftsgerichtete Betrachtungen, wie etwa Daten zu Emissionszielen der Unternehmen und deren Realisierbarkeit, fließen nicht ein. Konzepte des Weltklimarats (IPCC) legen daher nahe, den kumulierten projizierten Emissionspfad von Staaten und Unternehmen zu betrachten und diesen ins Verhältnis zum jeweiligen CO2-Budget zu setzen. Wesentlich ist das Verhältnis von zukünftigen Emissionen zum entsprechenden CO2-Budget eines Emittenten. Aus dieser Verhältniszahl lässt sich eine implizite Temperatur ableiten. Diese bringt zum Ausdruck, welche Temperatur auf der Welt langfristig zu erwarten wäre, wenn die Weltwirtschaft die gleiche CO2-Bilanz aufweisen würde, wie das betrachtete Unternehmen. Das Modell der ESG-Rating-Gesellschaft MSCI ESG Research zeigt z.B., dass die impliziten Temperaturen von Unternehmen zwischen 1,3 und 10 Grad liegen können. Es gibt dem Investor eine Indikation, inwiefern ein Portfolio mit den Pariser Klimazielen übereinstimmt: dazu sollte die implizite Temperatur des Portfolios unter oder bei 2°C liegen.
Grafik: Zeitgebundene Klimakennzahlen

(Eigene Darstellung)
Wie lassen sich diese Indikatoren auf die Portfoliosteuerung und den Investmentansatz übertragen? Gibt es bei der BayernInvest bereits Produkte, die auf diese Metriken zurückgreifen?
Jörg Marienhagen: Natürlich bieten wir bereits einige Produkte im Publikumsfondsbereich an, die auch die PAI-Indikatoren berücksichtigen. Bei diesen Produkten informieren wir im Rahmen des Jahresberichts dann auch darüber, wie hoch diese nachteiligen Auswirkungen im vergangenen Geschäftsjahr ausgefallen sind. Auf der Produktebene haben wir hinsichtlich der PAI-Indikatoren einen Ansatz implementiert, der die für uns besonders relevanten Indikatoren in Relation zur Fonds-Benchmark setzt. Hier greift dann die Vorgabe, dass der Fonds nicht schlechter abschneiden darf als die Benchmark. Darüber hinaus greifen wir die PAI-Indikatoren auch im Rahmen der sogenannten „Do no significant harm“-Prüfung für nachhaltige Investitionen auf.
Auch die angesprochene implizite Temperatur berücksichtigen wir bereits bei der Steuerung diverser Publikumsfonds. So binden wir die Kennzahl in unsere hausinterne Definition eines nachhaltigen Investments nach der SFDR ein. Das heißt, dass Unternehmen, die einen glaubwürdigen Reduktionspfad einschlagen und das ihnen zugeschriebene CO2-Budget nicht überschreiten, als nachhaltiges Investment zählen können, sofern sie weitere Kriterien einhalten. Die Kennzahl berücksichtigen wir jedoch nicht nur auf der Einzeltitel-, sondern auch auf der Portfolioebene. So hat die BayernInvest für zahlreiche Publikumsfonds die Vorgabe hinterlegt, dass diese im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen gemanagt werden und daher eine implizite Temperatur von maximal 2°C zugeordnet bekommen. Informationen zur impliziten Temperatur finden sich z.B. für den BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz auch auf seiner Homepage im Internet.
Was sind die ESG-Schwerpunkte der BayernInvest im Jahr 2025?
Markus Ketterer: Die Verschnaufpause, die uns der Regulator nach Umsetzung der ESMA-Leitlinie gewährt, wollen wir im Sustainability Office aktiv nutzen, um den Umfang unserer Dienstleistungen zu vergrößern und bisherige Angebote zu verfeinern bzw. zu aktualisieren. Einerseits planen wir, losgelöst vom regulatorischen Pflichtreporting, unser ESG-Reporting zu überarbeiten und zu aktualisieren. Darüber hinaus werden wir uns im Bereich Active Stewardship weiterentwickeln und noch aktiver werden. Konkret wollen wir hier transparenter über unser Tun berichten und gerade im Engagement gemeinsam mit unserem strategischen Dienstleister zielgerichteter auf für uns zentrale Unternehmen zugehen. Zuletzt werden wir auch in der grenzübergreifenden Arbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Luxemburg das Thema ESG für alternative Produkte vermehrt in den Fokus rücken.
Aus den beschriebenen Maßnahmen resultiert implizit auch eine Anpassung diverser Prozessketten in unserem Haus. Hier kommt also die eingangs beschriebene Querschnittsfunktion unseres Teams voll zur Geltung. Wir werden hierbei gemeinsam mit unseren ESG-Champions in verschiedenen Projekten Prozesse umstellen. Und: auch unsere ESG-bezogenen Policies und Leitlinien werden wir grundlegend überarbeiten. Zusammengenommen werden diese Projekte unser Sustainability Office 2025 – und auch darüber hinaus – begleiten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit dieser ersten Ausgabe starten wir unseren regelmäßigen ESG-Newsletter. Wir halten Sie künftig über aktuelle regulatorische Entwicklung und die strategische Weiterentwicklung unserer ESG-Aktivitäten auf dem Laufenden – fundiert, kompakt und praxisnah. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu (sustainabilityoffice@bayerninvest.de).

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