Wichtige Mitteilung betreffend das OGAW-Sondervermögen
BayernInvest Emerging Markets Select Bond-Fonds
Anteilklasse EUR-Hedged WKN A1C78C6, ISIN DE000A1C78C6
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (BayernInvest) ändert mit Genehmigung der BaFin die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) des OGAW-Sondervermögens BayernInvest Emerging Markets Select Bond-Fonds.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
In den Kostenklauseln der BAB wird klargestellt, dass die Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind, auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte berechnet werden und dass eine tägliche Abgrenzung der Vergütung erfolgt. Zudem wurde aufgenommen, dass bis zur Entnahme der Vergütungen eine Verbindlichkeit beim OGAW-Sondervermögen entsteht. Ferner werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die geänderten Ziffern 1 bis 4 in § 6 der BAB lauten künftig wie folgt:
§ 6 Kosten
- Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind:
Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats.
Für einzelne Anteilklassen kann eine niedrigere Verwaltungsvergütung erhoben werden. Die Vergütung wird auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats.
- Verwahrstellenvergütung:
Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchstens 0,2 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich berechnet und abgegrenzt, die Entnahme erfolgt am Monatsende. Die Verwahrstelle erhält jedoch mindestens eine Vergütung in Höhe von 25.000,- EUR p.a.
- Abgrenzung der Vergütung:
Durch die tägliche Abgrenzung der der Gesellschaft und der Verwahrstelle zustehenden Vergütungen, die dem Sondervermögen belastet und auf täglicher Basis berechnet werden, entsteht bis zu der Entnahme eine Verbindlichkeit beim Sondervermögen. Der Entnahmezeitpunkt hat wegen der täglichen Abgrenzung keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und den ermittelten Nettoinventarwert.
- Zulässiger jährlicher Höchstbetrag gem. Ziffern 1. und 2.:
Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1. und 2. Als Vergütung entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,7 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.
(…)
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 05. Mai 2025 in Kraft.
München, im April 2025
BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung