Änderung der BAB: BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds

Wichtige Mitteilung betreffend das OGAW-Sondervermögen
 

BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds

  • Anteilklasse A EUR-Hedged WKN A2H9AR, ISIN DE000A2H9AR0
  • Anteilklasse B EUR-Hedged WKN A2QMKK, ISIN DE000A2QMKK3
  • Anteilklasse C EUR-Hedged WKN A3C71X, ISIN DE000A3C71X3
  • Anteilklasse D USD WKN A3C71Y, ISIN DE000A3C71Y1

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (BayernInvest) ändert mit Genehmigung der BaFin die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) des OGAW-Sondervermögens BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
In den Kostenklauseln der BAB wird klargestellt, dass die Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind, auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte berechnet werden und dass eine tägliche Abgrenzung der Vergütung erfolgt. Zudem wurde aufgenommen, dass bis zur Entnahme der Vergütungen eine Verbindlichkeit beim OGAW-Sondervermögen entsteht. Ferner werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die geänderten Ziffern 1 bis 5 in § 7 der BAB lauten künftig wie folgt:

§ 7 Kosten

  1. Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind:
    Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,5% des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats. Die Gesellschaft ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.
    Für einzelne Anteilklassen kann eine niedrigere Verwaltungsvergütung erhoben werden. Die Vergütung wird auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte täglich anteilig berechnet und als Verbindlichkeit im Sondervermögen abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Ende eines jeden Monats. Die Gesellschaft gibt im Verkaufsprospekt und im Jahres- und Halbjahresbericht die jeweils erhobene Verwaltungsvergütung an.
  2. Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind:
    Die Gesellschaft zahlt für das ausgelagerte Portfoliomanagement des OGAW-Sondervermögens an den ausgelagerten Portfoliomanager eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,0 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich anteilig berechnet und abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Monatsende. Die Vergütung wird von der Verwaltungsvergütung gem. Ziffer 1. nicht abgedeckt und somit dem Sondervermögen zusätzlich belastet. Die Gesellschaft ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.
  3. Verwahrstellenvergütung:
    Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchstens 0,2 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, berechnet auf Basis der bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwerte. Die Vergütung wird täglich anteilig berechnet und abgegrenzt. Die Entnahme erfolgt am Monatsende. Die Verwahrstelle erhält jedoch mindestens eine Vergütung in Höhe von 25.000,- EUR p.a..
  4. Abgrenzung der Vergütung:
    Durch die tägliche Abgrenzung der der Gesellschaft, der Verwahrstelle und Dritten zustehenden Vergütungen, die dem Sondervermögen belastet und auf täglicher Basis berechnet werden, entsteht bis zu der Entnahme eine Verbindlichkeit beim Sondervermögen. Der Entnahmezeitpunkt hat wegen der täglichen Abgrenzung keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und den ermittelten Nettoinventarwert.
  5. Zulässiger jährlicher Höchstbetrag gem. Ziffern 1., 2 und 3.:
    Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1., 2. und 3 als Vergütung entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,7 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.

(…)


Die Änderungen treten mit Wirkung zum 05. Mai 2025 in Kraft.


München, im April 2025
BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung

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