Umsetzung der Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 134 b Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) veröffentlicht die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden BayernInvest KVG) hiermit ihre Politik zur Mitwirkung hinsichtlich der Bestände in den Portfolien (Mitwirkungspolitik).

Die Mitwirkungspolitik bezieht sich ausschließlich auf die von der BayernInvest KVG verwalteten Investmentvermögen. Die BayernInvest handelt hierbei ausschließlich im Interesse der Investmentvermögen und deren Anlegern.

Die im Folgenden dargestellte Mitwirkungspolitik stellt die Leitlinien der BayernInvest KVG dar. Diese werden regelmäßig geprüft und entsprechend der gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und Vorgaben angepasst.

1. Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie
(§ 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Mit unserem Partner bei der Stimmrechtsvertretung, Columbia Threadneedle Investments, stellen wir die Vertretung der Stimmrechte auf den jeweiligen Hauptversammlungen bei DAX 40 Gesellschaften sowie die Ausübung der Stimmrechte von Gesellschaften der europäischen Blue-Chip Indizes EuroStoxx 50 und Stoxx 50 sicher.

Columbia Threadneedle Investments hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Verhalten von Vorständen und Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften zu beobachten, in begründeten Fällen Gegenanträge zu Hauptversammlungen zu stellen, auf der Versammlung bei strittigen Punkten Widerspruch zu Protokoll zu geben oder, falls nötig, Sonderprüfungen zu beantragen. Des Weiteren werden etwaige ESG-Themen bei den Unternehmen bewertet und in den Abstimmungsempfehlungen berücksichtigt. Das geplante Abstimmverhalten von Columbia Threadneedle Investments gleichen wir jeweils mit unseren Grundsätzen ab. Unser Corporate Actions Team ist in Absprache mit dem zuständigen Fondsmanagement zusätzlich für die Abwicklung der gesellschaftsrechtlichen Vorgänge (z.B. Wiederanlage von Dividenden, Kapitalerhöhung, Aktienrückkauf, Fusion, Übernahmeangebot etc.) zuständig.

2. Art der Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften (§ 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Die Anlagestrategie, die wir für unsere Kunden umsetzen, ist auf die Berechnung von Leistungszeitpunkten, die Leistungshöhe von Verpflichtungen sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben ausgerichtet.

Bei Publikumsinvestmentvermögen wird vorrangig in liquide Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert. Da hier das Investitionsvolumen pro Emittenten vergleichsweise niedrig ist, ist der Anteil der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften entsprechend gering.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der betroffenen Aktiengesellschaften erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sowie unter Berücksichtigung der Wohlverhaltensregeln des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) durch das jeweilige Portfoliomanagement des entsprechenden Investmentvermögens.        

Basis für die Investition in Aktiengesellschaften ist ein fundiertes Auswahl- und Monitoringverfahren durch das Portfoliomanagement, welches die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die vom Anleger festgelegte Anlagestrategie berücksichtigt. Darüber hinaus finden bei der Anlageentscheidung und Überwachung ebenfalls die strategischen Risiken, die sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie die Corporate Governance der betreffenden Aktiengesellschaft Berücksichtigung.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass vorrangig großkapitalisierte, führende Unternehmen mit überdurchschnittlichen Qualitätsmerkmalen auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse durch das jeweilige Portfoliomanagement ausgewählt werden.

Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulierung setzt sich die BayernInvest KVG mit der Thematik gesondert auseinander.

3. Art des Meinungsaustausches mit Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Gesellschaften (§ 134 b Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Unser Stimmrechtsvertreter, Columbia Threadneedle Investments, tritt in seiner Funktion als Stimmrechtsvertreter mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern in Kontakt, um den Dialog sicherzustellen und die Anlegerrechte zu wahren.

4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (§ 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Columbia Threadneedle Investments stellt den Dialog mit anderen Aktionären sicher und unterrichtet uns bei etwaigen Anfragen, um unsere Mitwirkung entsprechend festlegen zu können. Hier wird jede Anfrage geprüft, um eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.

Es erfolgt in der Regel keine Mitwirkung unserer Anleger, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist. Sofern die Beteiligung diesen unbedeutenden Umfang übersteigt, wird in Zusammenarbeit mit dem Anleger die weitere Vorgehensweise vereinbart.

Des Weiteren werden jedem stimmberechtigten Aktionär die Vorschläge zu den Abstimmpunkten von Columbia Threadneedle Investments auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Abweichende Abstimmwünsche des Anlegers werden ebenfalls berücksichtigt.

5. Umgang mit Interessenkonflikten (§ 134 b Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Die BayernInvest KVG stimmt im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger und unabhängig von den Interessen Dritter ab.

Die Wertpapier-Compliance-Richtlinie der BayernInvest KVG stellt sicher, dass Interessenskonflikte vermieden werden und unvermeidbare Interessenskonflikte unter Wahrung des Kundeninteresses aufgelöst werden. Diese Richtlinie basiert auf der Unternehmensstrategie der BayernInvest KVG und somit auf den Geschäftsgrundsätzen.

Daraus ist der Verhaltenskodex für Mitarbeiter der BayernInvest KVG abgeleitet, der von Integrität und Loyalität geprägt ist.

Genaueres dazu ist unter https://www.bayerninvest.de/wer-wir-sind/governance/corporate-governance/index.html zu finden.

Die von der BayernInvest KVG beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater verfügen über eigene Prozesse im Umgang mit Interessenkonflikten gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: Januar 2024

 

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