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Sustainable Finance Disclosure Regulatory (SFDR)

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess (Artikel 3 SFDR)

Im Jahr 2015 haben die Vereinten Nationen die „Agenda 2030“ verabschiedet und im Dezember 2015 wurde auf der Pariser Klimakonferenz das „Übereinkommen von Paris“ unterzeichnet. Die Europäische Union hat sich mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums im Frühjahr 2018 der Umsetzung der globalen Initiativen, einen nachhaltigeren Weg zu beschreiten, verschrieben. Auf diesem Weg nimmt der Finanzsektor eine tragende Rolle ein.

Der erste Schritt ist die zum 10. März 2021 umzusetzende Offenlegungsverordnung. Diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar u.a. für alle Finanzmarktteilnehmer geltende Verordnung dient u.a.

  • der Offenlegung von Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung und zielt insbesondere auf die EU-weite Harmonisierung dieser Aspekte ab.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben können. Als (nicht abschließende) Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken können genannt werden:

Risiko fehlender oder mangelhafter Maßnahmen zum Klimaschutz sowie potenzielle Gefährdungen durch die Folgen des Klimawandels,

fehlende Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Mindeststandards

fehlende oder unzureichende Vorgaben im Rahmen einer „guten Unternehmensführung“ zur Verhinderung von Korruption.

Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden alle relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentscheidung einbezogen und fortlaufend bewertet. Als Unterzeichnerin der Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI) hat sich die BayernInvest unter anderem der Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in die Investmentanalyse verschrieben. Entsprechend werden auch relevante Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Bei der BayernInvest ist die Analyse von Nachhaltigkeitsaspekten daher integraler Bestandteil des Investmentprozesses im Portfoliomanagement. Die Beurteilung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dabei sowohl im Kontext des Fonds als auch auf Ebene einzelner Wertpapiere. Zu Neuerungen der ESG-Regulatorik sowie zu prozessualen Entwicklungen wird das Portfoliomanagement in regelmäßigen Schulungen informiert.

Um Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten, greift die BayernInvest neben öffentlich zugänglichen Informationsquellen (insbesondere Unternehmensberichterstattung, Unternehmensnachrichten, etc.) auch auf proprietäre interne und extern erworbene Informationsquellen (insbesondere ESG-Datenanbieter) zurück. Einer disziplinierten Berücksichtigung von Ausschlusskriterien folgt die Integration von ESG-Aspekten in den Investmentprozess. Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken können so bereits zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung berücksichtigt und darüber hinaus fortlaufend überwacht werden. Dies ist durch die Einbindung relevanter Nachhaltigkeitsindikatoren in die Systemlandschaft (Front- und Backoffice System) der BayernInvest gegeben.

Aktualisierung und redaktionelle Änderungen vom 07. August 2025 Initialversion vom 10. März 2021

Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Artikel 4 SFDR)

Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Investmentphilosophie der BayernInvest. Als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikel 4 der Offenlegungsverordnung (SFDR).

Die sogenannten „Principal Adverse Impacts“ (PAI) bezeichnen dabei die in der SFDR sowie den dazugehörigen technischen Regulierungsstandards (RTS) verbindlich definierten Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen. Diese Indikatoren sind regulatorisch vorgegeben und systematisch strukturiert. Sie gliedern sich in drei Kategorien: Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, für Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen sowie für Investitionen in Immobilien. Die PAI-Indikatoren umfassen dabei insbesondere Kennzahlen aus den Bereichen Klima- und Umweltwirkungen, Soziales und Arbeitnehmerbelange sowie der Achtung von Menschenrechten

Die Bewertung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt entlang klar definierter und unternehmensweit verankerter Prozesse. Ökologische, soziale sowie Governance-bezogene Faktoren werden systematisch in den Investmentprozess integriert. Grundlage der Analyse sind die in den RTS konkretisierten verpflichtenden sowie zusätzlichen Indikatoren. Hierfür nutzen wir Daten externer ESG-Datenanbieter sowie interne Auswertungen und Plausibilisierungen, um eine konsistente und belastbare Beurteilung sicherzustellen. Die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Prozesse ist organisatorisch klar geregelt und in unsere ESG-Governance-Struktur eingebettet.

Identifizierte nachteilige Auswirkungen werden im Rahmen der Anlagestrategien aktiv adressiert. Dies erfolgt unter anderem durch definierte Ausschlusskriterien bei schwerwiegenden Verstößen, die gezielte Auswahl nachhaltiger Emittenten sowie durch einen konstruktiven Dialog und Engagement gegenüber Unternehmen. Ziel ist es, negative Auswirkungen zu vermeiden, zu verringern oder langfristig positiv zu beeinflussen.

Die BayernInvest orientiert sich dabei an international anerkannten Standards und Initiativen, wie den Prinzipien des UN Global Compact, den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie den UN Sustainable Development Goals (SDGs).

Eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird von der BayernInvest jährlich erstellt und auf der Internetseite veröffentlicht. Diese bezieht sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres und wird spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aktualisiert.

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 werden Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik berücksichtigt. Ergänzend finden die einschlägigen ESMA-Leitlinien zur Vergütung Anwendung. Das Vergütungssystem wird regelmäßig auf Wirksamkeit, Angemessenheit sowie auf die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle weiteren Informationen zur Vergütungspolitik finden Sie hier: Corporate Governance - Bayern Invest