Umsetzung der Offenlegungspflicht nach § 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

1. § 134c Abs. 1 AktG: Hauptelemente der Anlagestrategie von Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG („Anleger“)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 134c Aktiengesetz (AktG) veröffentlicht der Anleger hiermit, inwieweit die Hauptelemente seiner Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit seiner Verbindlichkeiten entsprechen und wie diese zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung seiner Vermögenswerte beitragen. Im Folgenden wird die Gesamtportfoliostrategie näher dargelegt:

Der Anleger investiert sein Sicherungsvermögen als Kapitalanlagen u.a. in von der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verwaltete Fonds. Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist eine deutsche, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 S. 2lit. b) AktG.

Alle Kapitalanlagen werden so getätigt, dass sie die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Investmentportfolios als Gesamtheit sicherstellen. Dazu gehört insbesondere die jährliche Überprüfung, dass im Investmentportfolio die Beschaffenheit und Laufzeit der eingegangenen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigt sind.

Kapitalanlagen sind nur zulässig, wenn die damit verbundenen Risiken angemessen identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert, kontrolliert, berichtet und in die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Durch regelmäßige Hochrechnungen und Stresstests wird die Wertentwicklung der Kapitalanlagen auf die Kompatibilität mit den eingegangenen Verpflichtungen geprüft.

Der Anleger verfolgt eine langfristige Anlagepolitik. Entsprechend der Laufzeitstruktur der Verbindlichkeiten und der Liquiditäts- und Sicherheitsanforderungen werden Anlagen überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und Aktien getätigt.

In der konkreten Umsetzung der Aktienanlagestrategie werden mit dem Vermögensverwalter bzw. Asset Managern Beschränkungen (z.B. Branchenausschlüsse, Beteiligungen an Hersteller von geächteten Waffen oder Investitionen in Unternehmen, die nachweislich Kinderarbeit einsetzen) definiert. Alle Aktieninvestitionen müssen diese Vorgaben erfüllen. Es erfolgt eine tägliche Prüfung der vorgegebenen Anlagerichtlinien. Die Zielsetzung der Aktienanlagen ist es, durch breite Diversifikation sowohl regional als auch durch Stilvariation eine dem Risiko angemessene Rendite zu erzielen. Die Benchmark, an der die Aktienanlage gemessen wird, ist der MSCI All Country World Index.

Um die fachlich beste Expertise für das Fondsmanagement zu erhalten, wird das Portfoliomanagement teilweise auf sorgfältig ausgewählte Asset Manager übertragen. Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH führt vor jeder Auslagerung einen umfassenden Due-Diligence-Prozess durch, der sicherstellt, dass nur entsprechend qualifizierte und für die Finanzportfolioverwaltung zugelassene Zielunternehmen beauftragt werden. Mit den Asset Managern sind vertraglich umfassende Kontroll-, Prüfungs- und Weisungsbefugnisse vereinbart. Neben einer täglichen Ex-post-Überwachung der Vorgaben durch die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erfolgt regelmäßig eine ausführliche Berichterstattung zur spezifischen Anlagepolitik des Mandates durch die Asset Manager.

2. § 134c Abs. 2 AktG: Angaben über die Vereinbarungen mit dem Vermögensverwalter

Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelt als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 S. 2 lit. b) AktG für den Anleger. Die zwischen Anleger und Vermögensverwalter getroffene Vereinbarung (Dreiervereinbarung einschließlich der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen sowie der Anlagerichtlinien) enthält die folgenden Regelungen im Sinne des § 134c Abs. 2 AktG:

Methode, Leistungsbewertung und Vergütung des Vermögensverwalters
Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH eine marktübliche Verwaltungsvergütung, die sich auf Basis des verwalteten Anlagevermögens errechnet. Eine zusätzliche leistungsabhängige Vergütung ist mit dem Vermögensverwalter nicht vereinbart. Der Vermögensverwalter achtet auf die Erfüllung der vertraglich festgelegten Anlagebedingungen.  

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Das Fondsmanagement ist teilweise auf über spezialisierte Asset Manager ausgelagert.

Die Einhaltung der durch den Anleger vorgegebenen Anlagerichtlinien stellt den Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sicher. Es finden regelmäßige Anlageausschusssitzungen zur Berichterstattung über die Anlagetätigkeit, das Risikoprofil bzw. Anpassungsbedarf der Anlagerichtlinien an die Entwicklung des Anlegers statt. Darüber hinaus wird dem Anleger regelmäßig über die Entwicklung der Investmentvermögen berichtet.

Mitwirkung in der Gesellschaft
Die Mitwirkung des Anlegers wird im Rahmen der Mitwirkungspolitik gemäß § 134b AktG erläutert. Diese ist unter folgendem Link veröffentlicht.

Überwachung des vereinbarten Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten durch den institutionellen Anleger
Zwischen dem Anleger und der BayernInvest KVG sowie den Asset Managern findet ein regelmäßiger Austausch statt, der zur Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beiträgt. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung der Vorgaben berichtet.

Eine Ziel-Umschlagsrate wurde nicht vereinbart. Einzelne Portfolioumsatzkosten werden somit nicht explizit überwacht, sondern spiegeln sich in der Performance-Zielerreichung wieder. Werden durch strategische Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht möglichst geringe Kosten zu verursachen.

Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter
Die zwischen dem Anleger und der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH geschlossene Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.