Corporate Governance

Corporate Governance-Grundsätze

Das Vertrauen in die Geschäftspolitik der BayernInvest basiert auf einer Unternehmensführung, die auf verantwortungsvolle und transparente Weise eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes anstrebt. Gute Corporate Governance hat deshalb einen hohen Stellenwert in unserem Haus. Mit der Veröffentlichung unserer Corporate Governance-Grundsätze möchten wir das Vertrauen unserer Anlegerinnen und Anleger, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner in unsere Gesellschaft vertiefen. Die Regelungen werden fortlaufend auf der Grundlage neuer Erfahrungen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Weiterentwicklung nationaler und internationaler Standards überprüft und bei Bedarf angepasst. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BayernInvest identifizieren sich mit diesen Grundsätzen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

BVI-Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern stellt.

Ergänzend zu unseren Corporate Governance-Grundsätzen, halten wir - die BayernInvest die Wohlverhaltensregeln des BVI (Stand: 1. Juli 2019) mit Ausnahme der Regelung in Abschnitt IV, Ziffer 7 ein. Die BVI-Wohlverhaltensregeln sind unter https://www.bvi.de/ueber-die-branche/wohlverhaltensregeln/ abrufbar.

Verhaltenskodex

Die BayernInvest und ihre Mitarbeitenden verstehen rechtmäßiges, ethisches und verantwortungsvolles Handeln als elementaren und unverzichtbaren Teil ihrer persönlichen, unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung. 

Verstöße gegen Recht und Moral sind für uns nicht akzeptabel und schaden unserem Ruf. Ohne das Vertrauen in die Integrität und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens fehlt uns die wichtigste Grundlage für einen nachhaltigen geschäftlichen Erfolg.

Unsere Verpflichtungen gehen dabei weit über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus. Alle Mitarbeitenden sind aufgerufen, in ihrem Bereich mit Anstand und Urteilskraft für die Bewahrung einer Unternehmenskultur zu sorgen, die unserer gesellschaftlichen Verantwortung –ebenso wie den Bedingungen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung - gerecht wird,

Unser Verhaltenskodex dient als normative Leitlinie für unser tägliches Handeln. Mit seiner sorgfältigen Beachtung tragen wir zu einem fairen Miteinander bei und wir sichern gleichzeitig das wichtigste Unternehmensziel – den langfristig angelegten wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung.

Compliance in der BayernInvest

Die BayernInvest versteht „Compliance“ als Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Gremien und Mitarbeitenden bezüglich gesetzlicher, unternehmerischer und gesellschaftlicher Richtlinien und Wertvorstellungen sicherstellen. „Compliance“ - genießt in der BayernInvest höchste Priorität. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben, haben wir eine unabhängige, dauerhafte und wirksame Compliance-Organisation unter Leitung des Chief-Compliance-Officer implementiert.

Die Compliance-Organisation umfasst die originären Compliance-Themenbereiche „Strategische Compliance“, „Kapitalmarkt-Compliance“  und Geldwäsche-, Terrorismus- und Betrugsprävention („Anti-Financial-Crime“)sowie die durch spezialisierte Fachbereiche bearbeiteten und in die Compliance-Organisation über eine Berichtslinie einbezogenen Themenbereiche Fondscontrolling (Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Anlagegrenzen und Marktgerechtigkeitskontrolle), Tax Compliance und Beschwerdemanagement.

Die Aufgaben der Compliance-Funktion der BayernInvest beinhaltet unter anderem die laufende Überwachung von persönlichen Geschäften der als compliance-relevant eingestuften Mitarbeitenden der BayernInvest sowie die Überprüfung der Entgegennahme und Gewährung von Zuwendungen, der Vermeidung bzw. ggf. Überwachung unvermeidbarer Interessenkonflikte sowie die Überwachung des Verbots von Insidergeschäften.

Alle Mitarbeitenden der BayernInvest sind als compliance-relevante Mitarbeitende eingestuft. Sie unterliegen somit besonderen Anforderungen an ihre persönlichen Geschäfte mit Finanzinstrumenten. Hierzu gehört zum Beispiel die Pflicht, relevante Depotverbindungen gegenüber der Compliance-Funktion offenzulegen und Zweitschriften ihrer persönlichen Geschäfte bei Compliance einzureichen. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten bzw. Insiderverstößen kann die Compliance-Funktion zusätzliche Maßnahmen ergreifen wie zum Beispiel Handelsverbote, Haltefristen und Zustimmungserfordernisse für persönliche Geschäfte.

Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy)

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalten wir - die BayernInvest - unsere Investmentvermögen ausschließlich im besten Interesse der Anlegerinnen und Anleger sowie der Integrität des Marktes. Unsere Tätigkeit erbringen wir bei all unseren Dienstleistungen ehrlich, redlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

Interessenkonflikte lassen sich bei unserer Tätigkeit jedoch nicht immer gänzlich ausschließen. Wir haben daher angemessene Verfahren implementiert, die es uns ermöglichen (potenzielle) Interessenkonflikte frühzeitig zu identifizieren und diese schnellstmöglich beizulegen oder zu beobachten. Nicht vermeidbare Interessenkonflikte legen wir offen, um zu verhindern, dass sich diese nachteilig auf die Interessen unserer Investmentvermögen und deren Anlegerinnen und Anleger oder unserer Kundinnen und Kunden auswirken.

Hinweise nach dem Lieferkettengesetz

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

Mehr zum Beschwerdenverfahren der BayernLB 
Englische Version: Grievances pertaining to the German Supply Chain Act

Annahme und Gewährung von Zuwendungen

Monetäre Zuwendungen

Der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an sonstige Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Soweit die BayernInvest im Rahmen der Vermögensverwaltung Vermögensgegenstände wie z. B. Investmentfonds Dritter, Zertifikate, festverzinsliche Wertpapiere etc. erwirbt und dafür von den jeweiligen Emittenten/Verkäufer oder sonstigen Dritten Provisionen wie z. B. Bestandsvergütungen erhält, werden diese dem Konto/Depot des jeweiligen Vermögensverwaltungskunden gutgeschrieben.

Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH gewährt an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungs(folge)provisionen“. Über den Umfang informiert die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH gegebenenfalls gesondert.

Nichtmonetäre Zuwendungen

Im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Tätigkeiten nimmt die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH von Dritten ausschließlich geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 WpDVerOV an wie beispielsweise:

  • Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung
  • von Dritten erstellte schriftliche Materialien um eine Neuemission zu bewerben
  • die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen
  • Bewirtungen, deren Wert eine Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet

Gleichermaßen gewährt die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Dritten auch nur geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen.

Ausführung von Handelsgeschäften

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen das bestmögliche Ergebnis für das Investmentvermögen zu erzielen. Hintergrund dieser Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften (Best Execution Policy) ist es, den Anlegern der Investmentvermögen angemessene Informationen über die festgelegten Ausführungsgrundsätze zur Verfügung zu stellen. Unsere Ausführungsgrundsätze werden einmal jährlich überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Auftragsgrundsätze bei wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Ausführungsqualität.

Stimmrechtsausübung

Die Ausübung der mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen Aktionärs- und Gläubigerrechte erfolgt unabhängig von den Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anlegerinnen und Anleger des jeweiligen Investmentvermögens. Hierzu haben wir einen auf Dauer bevollmächtigten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter beauftragt, der durch unsere Abstimmungsrichtlinien gelenkt wird.

Vergütungspolitik

Die BayernInvest ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an das Vergütungssystem näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2014/91/EU (OGAW-RL). Darüber hinaus findet die Verordnung (EU) 2019/2088 hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik sowie die ESMA Guidelines zur Vergütung Anwendung. Das Vergütungssystem wird jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst.