RAIF: Das neue Fondsvehikel aus Luxemburg

Das luxemburgische Parlament verabschiedete im Juli 2016 das Gesetz über „Reserved Alternative Investment Fund“ (RAIF) und schuf damit eine neue Anlageform eines Alternativen Investmentfonds (AIF). Das neue Fondsvehikel aus Luxemburg vereint die Vorteile des Spezialfondsgesetzes vom 13. Februar 2007 mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des AIFMD-Gesetzes vom 13. Juli 2013 und stellt für sachkundige Investoren ein attraktives Investitionsvehikel dar.

Was macht das neue Investmentvehikel so besonders?

In Luxembourg zugelassene Fonds (OGA, SIF und SICAR) unterliegen grundsätzlich zwei Prüfungsphasen: erstens der Zulassung und zweitens der Überwachung durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Durch Einführung des RAIF-Gesetzes entfällt die Zwei-Phasen-Prüfung des Anlagevehikels. Davon profitiert RAIF als ein flexibler Alternativer Investmentfonds. Er kann zügig aufgelegt werden, weil er eben keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. Jedoch gibt es eine indirekte Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. Ein RAIF darf ausschließlich von Alternative Investment Fund Managern (AIFM) aufgelegt und verwaltet werden, die wiederum durch die Aufsichtsbehörde und die Alternative Investment Fund Manager Richtlinie (AIFMD) reguliert sind. RAIFs haben ihren Sitz in Luxembourg, der verwaltende AIFM kann in Luxembourg oder in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein. Eine Erweiterung der AIFM-Lizenz und die Ausgabe eines sogenannten AIFM-Passes auf Drittstaaten werden derzeit diskutiert.

Für RAIFs gelten die entsprechenden Standardbesteuerungsregelungen wie für SIFs (Specialised Investment Funds), mithin eine jährliche Steuer (taxe d'abonnement annuelle) von 0,01 % auf den Nettoinventarwert (NAV) des Fonds (Art. 46 RAIF-Gesetz). Von sonstigen Steuerlasten, wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vermögensteuer oder Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung ist der RAIF befreit (Art. 45 RAIF-Gesetz). Wenn der RAIF ausschließlich in Risikokapitalwertpapiere investiert, gelten weitere Steuererleichterungen, die an die SICAR-Regelungen angelehnt sind (Art. 48 RAIF-Gesetz).

Voraussetzungen

Um einen RAIF als Fonds auflegen zu können, muss der Fonds ein AIF i.S.d. AIFMD-Gesetzes sein, das heißt, UCITS-Fonds sind nicht möglich. Zudem muss ein RAIF von einem zugelassenen AIFM aufgelegt und verwaltet werden. Er kann in jedem anderen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat niedergelassen sein, sofern die AIFMD-Richtlinienkonformität gegeben ist. Ferner dürfen seine Anteile bzw. Aktien oder Beteiligungen ausschließlich sachkundigen Investoren angeboten werden. Das sind professionelle und institutionelle Anleger, die über ausreichende Erfahrungen sowie Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen mit den damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen und treffen zu können. Andere Investoren dürfen nur dann in einen RAIF investieren, wenn sie schriftlich mit einer Erklärung von einer Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft bestätigen, dass sie über ausreichendes Fachwissen sowie Erfahrung verfügen und die Mindestanlagesumme von 125.000 Euro problemlos investieren können, mithin es nicht das Gesamtvermögen darstellt.

Rechtsformen

Der RAIF kann in Gesellschaftsform als S.A. (Société anonyme), S.à.r.l. (Société à responsabilité), S.C.S (Société en commandite simple), S.C.Sp (Société en commandite spéciale), S.C.A. (Société en commandite par actions) oder auch in Vertragsform als FCP-Struktur (fonds commun de placement) aufgelegt werden. Bei der Auflage in Gesellschaftsform besteht die Wahlmöglichkeit zwischen SICAV (société d'investissement à capital variable) oder SICAF (société d'investissement à capital fixe). Die SICAV verfügt über ein variables Kapital, das jederzeit dem Wert des Nettovermögens aller Teilfonds der Gesellschaft entspricht. Demgegenüber verfügt die SICAF über ein fest gebundenes Kapital. Wird der RAIF als FCP aufgelegt, handelt es sich nicht um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern um ein vertraglich geregeltes Gesamthandseigentum, also einer sogenannten Miteigentümerschaft an Vermögenswerten. Die maßgeblichen vertraglichen Regelungen, wie die Anlagepolitik, Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle oder die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sind im Verwaltungsreglement enthalten. Der RAIF kann auch als SICAR (Société d’investissement en capital à risqué), mit dem Zweck ausschließlich in Risikokapital zu investieren, aufgelegt werden. In jedem Fall muss die Bezeichnung mit RAIF enden, um die Anlageart nach außen kenntlich zu machen (wie „Beispielfonds S.A. SICAV-SIF RAIF“). Ferner kann der RAIF als Single-Fonds oder als Umbrella-Fonds mit Teilfonds aufgelegt werden, wobei jeder Teilfonds eine andere Anlagestrategie verfolgen kann.

Risikostreuung

Das RAIF-Gesetz enthält keine Ausschlusskriterien in Bezug auf die Anlagegegenstände. Der RAIF kann somit in alle gesetzlich zugelassenen Vermögensgegenstände investieren. Allerdings wird in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass der AIF den Grundsatz der Risikostreuung, das SIF-Gesetz sowie das CSSF Rundschreiben 07/309 im Hinblick auf ein breit diversifiziertes Anlageinstrument zu beachten habe. Letzteres sieht vor, dass nicht mehr als 30 % der Aktiva oder Zeichnungsverbindlichkeiten in Wertpapiere desselben Typs investiert werden sollen, die von demselben Emittenten ausgegeben wurden. Außerdem hat eine angemessene Risikostreuung bei derivativen Finanzinstrumenten zu erfolgen.

Fazit

Die Vorteile von RAIF lassen sich wie folgt beschreiben:

  • RAIF bedarf keiner aufsichtsrechtlichen Zulassung durch z.B. die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF),
  • RAIF ist nur für professionelle Anleger,
  • RAIF ist eine steuerrechtlich günstige Anlagemöglichkeit,
  • RAIF unterliegt keinen Anlagebeschränkungen und
  • RAIF ist ein individuelles binnen kurzer Zeit aufzulegendes Anlagevehikel.

Die neue Anlageform ist nicht nur für professionelle Anleger ein attraktives Fondsvehikel, weil sich die Auflage des Spezialfonds durch die wegfallende aufsichtsrechtliche Genehmigung erheblich verkürzt. RAIF ist auch für AIF-Manager interessant, da sie mit diesem Anlagevehikel auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer sachkundigen Investoren eingehen und binnen kurzer Zeit einen Fonds mit größter Anlageflexibilität am Markt platzieren können.

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