BayernInvest nimmt für ihre Kunden Stimmrechte auf 179 Hauptversammlungen wahr
Die BayernInvest Gruppe vertritt seit Jahren konsequent die mit den Aktienbeständen verbundenen Stimmrechte auf den Hauptversammlungen (HV). Die Vertretung geht dabei über die reine Abstimmung der Tagesordnungspunkte hinaus. Sprecher vor Ort können durch Wortmeldungen oder bei Gegenanträgen aktiv am HV-Geschehen teilnehmen und gewährleisten eine hohe Qualität der Vertretung.
Um die Vielzahl an Terminen bewerkstelligen zu können, arbeitet die BayernInvest seit fünf Jahren partnerschaftlich mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) aus Düsseldorf zusammen. Neben der Vertretung auf sämtlichen inländischen Aktionärstreffen umfasst die Vertretung auch die Gesellschaften der europäischen Blue-Chip Indizes EuroStoxx 50 und Stoxx 50. Durch das breit aufgestellte Sprecher-Netzwerk der DSW ist es möglich, an allen relevanten Terminen teilnehmen zu können. Für die Vertretung im Ausland gibt es ein Netzwerk lokaler Spezialisten für die jeweiligen Länder. Dieser Expert Corporate Governance Service (ECGS) – die DSW ist hier Mitglied als Vertreter für den deutschen Markt – verfügt über Partnerverbände in den wesentlichen Ländern und stellt hierfür Abstimmungsvorschläge zur Verfügung.
HV-Saison 2017
Insgesamt wurden in der zurückliegenden HV-Saison auf 122 Hauptversammlungen im Inland und 57 Versammlungen im europäischen Ausland Stimmrechte ausgeübt. Schwerpunktthema war die Vorstandsvergütung. Allein im DAX haben darüber acht Unternehmen abstimmen lassen. Drei Unternehmen (Merck, Munich Re und ProSiebenSat. 1 Media) erhielten für ihre Vorschläge nicht die notwendige Zustimmung. Dabei ging es – so auch die Positionierung der BayernInvest – weniger um die absolute Höhe der Vergütungen als vielmehr um die intransparente Darstellung oder die zu große Komplexität der Systeme.
Im Fokus der Fragen der Aktionäre auf den Hauptversammlungen standen auch der Aufsichtsrat und seine Arbeit – eine konsequente Folge der erweiterten Pflichten des Gremiums. Weitere Themen waren die „Dividenden“ (Veränderungen und Ausschüttungsquoten), „Trump, Brexit und China“ (wirtschaftspolitische Veränderungen), „Prognosen“ (Anforderungen an die Prognoseberichterstattung) sowie die „Digitalisierung“ (Antworten der Unternehmen auf Industrie 4.0 bzw. Internet der Dinge etc.).
Fusionspläne der Linde AG
Besondere Aufmerksamkeit galt der HV der Linde AG. Die geplante Fusion mit dem US-Konkurrenten Praxair und die Vorgehensweise des Aufsichtsratsvorsitzenden gerieten zum zentralen Streitthema. Im Vorfeld der HV stellte die DSW einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung – mit Stimmen der BayernInvest sowie weiteren Investoren aus dem In- und Ausland. Die Forderung lautete, die Aktionäre über die Zustimmung zum Business Combination Agreement (BCA) zwischen Linde und Praxair entscheiden zu lassen. Linde hat das Ergänzungsverlangen zwar veröffentlicht, aber nicht darüber abstimmen lassen.
Stattdessen wurde den Aktionären ein Umtauschangebot unterbreitet, mit dem sie ihre Aktien der neuen Gesellschaft Linde PLC zum Umtausch andienen konnten. Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise wird von der DSW angezweifelt, so dass am 24. Oktober beim Münchner Landgericht Klage auf Feststellung genau dieses Sachverhalts eingereicht wurde. Ziel ist, dass die Aktionäre – ebenso wie die Praxair-Aktionäre – auf einer außerordentlichen HV die Möglichkeit bekommen, dem BCA zuzustimmen. Damit wird die Fusion zwar nicht verhindert. Aber es würde gerichtlich festgestellt werden, dass der Vorstand über seine Vertretungsmacht hinausgegangen ist, indem er das BCA ohne Zustimmung bzw. Genehmigung der Aktionäre abgeschlossen hat.
Auslandsvertretung
Auch in der Schweiz war die Vergütung das Top-Thema der Saison. Bei Credit Suisse, ABB und Novartis gab es nur geringe Zustimmungsquoten zu den Vorschlägen der Verwaltung. Die BayernInvest folgte der Empfehlung von ECGS und stimmte bei allen drei Unternehmen dagegen. Bedenken ergaben sich dabei sowohl hinsichtlich der Struktur (ABB) als auch der absoluten Höhe (Novartis). Bei Credit Suisse fiel das Vergütungssystem wegen Bedenken hinsichtlich Struktur, Transparenz und absoluter Höhe durch. In Frankreich wurde in dieser HV-Saison erstmalig ein verbindliches Votum der Aktionäre zur Vergütungspolitik für das kommende Geschäftsjahr durch den Gesetzgeber eingeführt (Loi Sapin 2). Ein Resultat aus der vergangenen HV-Saison, in der die Aktionäre von Renault die Vergütung des CEO (ca. 15 Mio. Euro) abgelehnt hatten, der Verwaltungsrat aber direkt in seiner Sitzung am selben Tag das bestehende Vergütungssystem ohne Änderungen bestätigt hat. Bei Renault ist der Staat Großaktionär und im Wahljahr war dies offenbar ein dankbares Thema. Das verbindliche Votum über die Vergütung des CEO für 2017 wurde auf der HV 2017 äußerst knapp mit rund 54 % genehmigt. ECGS hatte empfohlen, dagegen zu stimmen.