MiFID II - neue Regelungen seit 3. Januar 2018

Für Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa treten am 3. Januar 2018 umfangreiche regulatorische Änderungen in Kraft. Es handelt sich dabei um die überarbeitete Richtlinie MiFID II, eine Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) aus dem Jahr 2007. MiFID II wirkt sich auf alle Unternehmen aus, die an der Auflage, am Vertrieb und Handel von Finanzinstrumenten in der EU beteiligt sind – und somit auch auf die BayernInvest als Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Welche Themen stehen im Fokus? Es sind u.a. die Bereiche Anlegerschutz, Gestaltung und Überwachung von Finanzprodukten (Product Governance), Kostentransparenz sowie der Umgang mit Research.

Hier eine kurze Übersicht:

  • Unsere Kunden erhalten ab 3. Januar 2018 im MiFID-pflichtigen Vertrieb vorab die Informationen über sämtliche Kosten, die durch den Kauf des Produktes entstehen. Der Vertrieb muss anhand der Zielmarktdefinition eines Finanzinstruments beurteilen, ob es für den Kunden geeignet ist. Die BayernInvest hat den Zielmarkt für ihre Produkte festgelegt und stellt diese Informationen sowie die Kosteninformationen für ihre Publikumsfonds z.B. über WM-Daten jederzeit abrufbar bereit.
     
  • MiFID II verschärft die Vorgaben für Zuwendungen. Beispielsweise sind die Annahme und das Behalten von Zuwendungen in der Finanzportfolioverwaltung grundsätzlich nicht erlaubt. In Sachen Research müssen die Kosten für die Ausführung von Aufträgen von den Kosten für Research-Dienstleistungen entflechtet werden (Unbundling). Beim Bezug von Research ist zu entscheiden, ob es selbst bezahlt wird oder ein Research Payment Account (RPA) aufgesetzt wird, der es ermöglicht, die Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die BayernInvest verzichtet auf die Einrichtung eines RPA.