EbAV-II-Richtlinie: Der Countdown für die Integration von ESG läuft

Die Integration von ESG-Kriterien (ESG = Environment, Social, Governance) in Geldanlagen nimmt von politischer Seite durch eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates weiter an Fahrt auf. Mit ihrer „Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ (sog. EbAV-II-RL) finden ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Aspekte erstmals ausdrücklich Eingang in die Praxis der Finanzwirtschaft.

Stichtag: 13. Januar 2019

Der Countdown läuft: Unternehmen bleiben nur noch wenige Monate bis zur Umsetzung der EbAV-II-RL zum 13. Januar 2019. Sie setzt erhöhte Standards für die Governance sowie das Risikomanagement und erweitert die Informationspflichten gegenüber Aufsicht, Anwärtern und Leistungsempfängern.

EbAV werden konkret aufgefordert, sich innerhalb folgender Bereiche mit ESG-Kriterien auseinanderzusetzen:

  • Anlagevorschriften
  • Allgemeine Anforderungen an die Unternehmensführung
  • Risikomanagement
  • Eigene Risikobeurteilung sowie
  • Erklärung über die Grundsätze der Anlagepolitik.

Steigende Anforderungen

Zwar steht es den EbAV auch zukünftig frei, keine ESG-Kriterien zu implementieren, doch sie müssen mindestens gegenüber potenziellen Versorgungsanwärtern Auskunft darüber geben, „ob und inwieweit Umwelt-, Klima, soziale und Unternehmens-führungsaspekte in der Anlagepolitik berücksichtigt werden“. Hierfür ist beispielsweise ein Reporting der Anlagen zu ESG-Kriterien und zum CO2-Fußabdruck ein mögliches Instrument.