Wichtige Mitteilung betreffend das OGAW-Sondervermögen BayernInvest Renten Europa-Fonds
Anteilklasse I WKN A0ETKT, ISIN DE000A0ETKT9
Anteilklasse A WKN A2PSYA, ISIN DE000A2PSYA4
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) mit Schreiben vom 16.04.2020 werden die „Besonderen Anlagebedingungen“ des OGAW-Sondervermögens BayernInvest Renten Europa-Fonds (nachfolgend „der Fonds“) geändert.
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen werden in den „Besonderen Anlagebedingungen“ (nachfolgend „BAB“) vorgenommen:
Anpassung des § 5 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) hinsichtlich eines Ausgabeaufschlags
Die Gesellschaft beabsichtigt für eine oder mehrere Anteilklassen einen Ausgabeaufschlag bis zu 3,5% des Nettoinventarwerts des Anteils zu erheben.
Aus diesem Grund wird der bisherige § 5 Abs. 2 „Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben.“ durch folgende Formulierung ersetzt: „Der Ausgabeaufschlag beträgt bei jeder Anteilklasse bis zu 3,5 Prozent des Nettoinventarwerts des Anteils. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen oder von der Berechnung eines Ausgabeaufschlages abzusehen. Die Gesellschaft hat im Verkaufsprospekt Angaben zum Ausgabeaufschlag nach Maßgabe des § 165 Absatz 3 KAGB zu machen.“
Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 06. Juli 2020 in Kraft.
Alle Änderungen werden hier sowie unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht.
Im Folgenden sind die „Besonderen Anlagebedingungen“ vollständig abgedruckt.
München, im Juli 2020
BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung