Stimmrechtsausübung

Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen

Die BayernInvest übt die mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen Aktionärs- und Gläubigerrechte unabhängig von den Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens aus. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit einem auf Dauer bevollmächtigten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter, der durch folgende Abstimmungsrichtlinien gelenkt wird.

 
Abstimmungsrichtlinien

Vorstand

Die Vorstandsmitglieder sollten kompetent und integer sein. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder sollte transparent, leistungsgerecht und verhältnismäßig sein. Zur Entlastung des Vorstands sollten folgende Faktoren nicht erfüllt sein:

  • Im Branchenvergleich nachhaltig schlechter Geschäftsverlauf
  • Mangelhafte Risikocontrolling- und Revisionsverfahren
  • Nichteinhaltung der Compliance
  • Anhängige Verfahren bzgl. Verantwortung im Unternehmen
  • Andere Hinweise auf erhebliches Fehlverhalten


Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder sollten kompetent und weitgehend unabhängig sein. Sie sollten keinen dauerhaften Interessenkonflikten unterliegen. Ein direkter Wechsel des Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsrat ist zu vermeiden. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sollte angemessen im Vergleich zu ähnlichen Gesellschaften und in Bezug auf den langfristigen Erfolg der Gesellschaft sein. Zur Entlastung des Aufsichtsrates sollten folgende Faktoren nicht erfüllt sein:

  • Mangelhafte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gegenüber dem Vorstand
  • Nichteinhaltung der Compliance
  • Anhängige Verfahren bzgl. Verantwortung im Unternehmen
  • Andere Hinweise auf erhebliches Fehlverhalten


Dividenden

Werden Dividenden gezahlt, so sollten diese im Branchenvergleich angemessen sein und dem finanziellen Ergebnis des Unternehmens entsprechen. Aus der Substanz dürfen Dividenden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gezahlt werden.


Kapitalmaßnahmen

Durch Kapitalerhöhungen sollten sich die Ertragschancen des Unternehmens eindeutig und langfristig erhöhen. Dabei sollten Ziel und Zweck der Kapitalerhöhung ausreichend begründet werden. Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht sollten ohne überzeugende Begründung 50% des Grundkapitals nicht überschreiten. Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht sollten ohne überzeugende Begründung 25% des Grundkapitals nicht überschreiten.

Der Rückkauf von Aktien muss für alle Anleger gleich geregelt sein. Beim Erwerb eigener Aktien sollte die Preisspanne 10% nicht über- bzw. unterschreiten.


Abschlussprüfer

Bei Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses muss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers dauerhaft gewährleistet sein. Die Vergütung des Abschlussprüfers soll transparent und angemessen sein.

 

Die Grundsätze zur Stimmrechtsausübung stehen Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung.