Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Als Kapitalanlagegesellschaft ist die BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend „Bayern-Invest“) verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen das bestmögliche Ergebnis für das Investmentvermögen zu erzielen. Hintergrund dieser Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften (nachfolgend „Ausführungsgrundsätze“) ist es, den Anlegern der Investmentvermögen angemessene Informationen über die festgelegten Ausführungsgrundsätze zur Verfügung zu stellen.
 
Die Ausführungsgrundsätze der BayernInvest werden einmal jährlich überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Auftragsgrundsätze bei wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Ausführungsqualität.

Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften stehen Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung.