Insolvenzschutz für Investmentfonds
Investmentfonds bieten einen sehr hohen Schutz! Sie sind absolut insolvenzsicher und durch gesetzliche Regelungen dazu verpflichtet, eine breite Risikomischung ihrer Anlagen vorzunehmen.
Im theoretischen Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der Depotbank gehen die Investmentfonds nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern bleiben als Sondervermögen eigenständig erhalten. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Anleger nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank abhängt.
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