Übereinkommen über Streumunition
Vermeidung von Investitionen entsprechend dem "Übereinkommen über Streumunition"
Zum 1. August 2010 ist die UN-Konvention zum Verbot von Streumunition („Übereinkommen über Streumunition“), die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, in Kraft getreten.
Die BayernInvest vermeidet entsprechende Investments mittels einer Ausschlussliste.
Unsere Ausschlussliste kennzeichnet dabei folgende Eckpunkte:
- Gewissenhafte Analyse im Geiste der UN-Konvention durch das unabhängige Nachhaltigkeitsanalysehaus oekom research AG.
- Kontinuierliches Update sowie regelmäßige Überprüfung aller Daten-quellen.
- Sofortige Einarbeitung in die individuellen Investmentregeln und kontinuierliche Überprüfung der Positionen.
- Sofortige Desinvestition bei Verstößen.
- Umsetzung in allen Anlageklassen (v.a. Aktien und Corporates).
Die Ausschlussliste wird auf alle Sondervermögen angewendet, bei der die BayernInvest als KAG und Manager fungiert. Von diesem Grundsatz kann nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch abgewichen werden.
Wir freuen uns, Ihnen auf diese Weise zeigen zu können, dass wir Ihren zunehmenden Wünschen und Anforderungen, die allgemein mit dem Stichwort „Nachhaltigkeit“ verbunden werden, Rechnung tragen. Diese Ausrichtung spiegelt sich auch in einer engagierten Corporate Governance Policy unseres Hauses wider, in der von uns eingerichteten Stelle eines Nachhaltigkeitsbeauftragten sowie in glaubwürdigen Nachhaltigkeits-Anlageprodukten.
Für Ihre Fragen steht Ihnen unser Client Service-Team gerne telefonisch unter 089 / 54 850-370 oder per E-Mail an kundenbetreuung@bayerninvest.de zur Verfügung.


